I Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Grossegger GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung bzw. der Abnahme des Werkes gelten die Bedingungen als angenommen, selbst dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Kunden diesen Bedingungen entgegenstehen und wir diesen Bedingungen nicht widersprochen haben.
  1. Alle Angebote der Fa. Grossegger GmbH & Co. KG sind freibleibend, allein verbindlich ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  1. Geringfügige Abweichungen in Beschaffenheit des Materials, der Farbe, Maße und Form sind zulässig.

II Preise und Zahlung

  1. Soweit nicht anders angegeben, sieht sich die Grossegger GmbH & Co. KG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Zusatzleistungen und -lieferungen werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Entwurfsarbeiten und Konzeptionen sind stets kostenpflichtig. Im Zweifel gilt als Berechnungsgrundlage die HOAI § 16 Höchstsätze der Zone V.
  1. 50% der Auftragssumme werden, wenn nicht abweichend vereinbart, binnen 21 Tagen nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung fällig, der Restbetrag 10 Tage nach Abnahme des Werkes. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungstermine sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber nicht an Zahlung statt angenommen.
  1. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen wird ausgeschlossen.

III Umsatzsteuer

  1. Für den Fall, dass die Leistungen und Lieferungen der Grossegger GmbH & Co. KG im Ausland der Umsatzsteuer oder einer vergleichbaren Steuer unterliegen, ist die Grossegger GmbH & Co. KG berechtigt, diese dort anfallende Steuer zusätzlich, auch nachträglich, in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Steuer an die Grossegger GmbH & Co. KG zu zahlen, sofern nicht aufgrund der jeweils anzuwendenden steuerlichen Vorschriften der Kunde unmittelbar an die zuständige Steuerbehörde zu zahlen hat. In diesem Fall erstellt die Grossegger GmbH & Co. KG dem jeweiligen Kunden eine berichtigte Rechnung und erstattet nach Erhalt des Betrages durch das jeweilige deutsche Finanzamt die angefallene deutsche Umsatzsteuer.

IV Lieferungen und Lieferungsfristen

  1. Die Ablieferung des Werkes sowie die Erstellung des Messekonzeptes bzw. der Ausstellungsbauten und Einrichtungen erfolgt zu dem vertraglich vereinbarten Termin. Verzögert sich die Lieferung oder Fertigstellung aus unserem Verschulden oder wird uns die Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind außer für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ausgeschlossen. Streiks, Demonstrationen, Aussperrung, Naturkatastrophen oder andere Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist.

V Gewährleistung und Haftung

  1. Einwände und Mängelrügen sind unverzüglich anzuzeigen. Wir behalten uns das Recht der Nacherfüllung und Ersatzlieferung vor. Die Nacherfüllung kann unbeschadet der weiteren Rechte aus § 275 II u. III BGB verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Schadenersatzansprüche, auch wegen mittelbarer Schäden, können nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
  1. Eine Haftung für vom Kunden zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Montage übergebene Gegenstände kommt nur für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit in Betracht.
  1. Im Übrigen regeln sich die Gewährleistungsansprüche nach den Grundsätzen des Werkvertragsrechts.

VI Schutzrechte

Von uns gefertigte Vorschläge, Texte, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten unser Eigentum. Die Übertragung dieser Rechte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ebenso jeder Nach- und Wiederbau. Im Falle der Zuwiderhandlung können Schadenersatzansprüche in Höhe eines vollen, für die Nutzung üblicherweise fälligen Honorars geltend gemacht werden.

 

VII Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Aachen. Für diese Geschäftsbedingungen und die, gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

VIII Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

 

IX Referenzen

Sobald von der Grossegger GmbH & Co. KG Leistungen auf Anfrage erbracht werden, ist sie berechtigt den Kunden auch ohne ausdrückliche Genehmigung in die Referenzliste aufzunehmen. Mit der Entgegennahme der Leistung, bzw. der Abnahme des Werkes gelten die Bedingungen als akzeptiert, selbst dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Kunden diesen Bedingungen entgegenstehen und wir diesen Bedingungen nicht widersprochen haben.